11.12.2019

Zum Verbrauchervertrag beim Immobilienkauf und der Rolle des Notars

Ein Verbrauchervertrag regelt ein Geschäft zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher. Dies ist häufig beim Immobilienkauf der Fall. Ein klassisches Beispiel ist der Bauträgervertrag. Der Gesetzgeber sieht bei Verbraucherverträgen eine besondere Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers, da dieser in solchen Geschäften oftmals unerfahren ist.

Im Rahmen der Beurkundung ist es nun Aufgabe des Notars, diesen Schutz sicherzustellen. Unter anderem steht er dem Verbraucher für seinen Fragen zur Verfügung und muss auf spezielle Risiken hinweisen, die dem Vertragsschluss innewohnen. Daher ist der Notar auch verpflichtet, dem Verbraucher den Entwurf des Bauträger- oder Grundstückskaufvertrages mindestens 14 Tage vor Beurkundung zukommen zu lassen. Dies soll sicherstellen, dass der Verbraucher genügend Zeit hat, den Inhalt des Vertrages zu prüfen.

Ausführliche Informationen zu den Aufgaben des Notars als „gesetzlich bestelltem Verbraucherschützer“ bei Verbraucherverträgen finden Sie in einem neuen Fachartikel auf unserer Kanzlei-Homepage:

Der Verbrauchervertrag beim Immobilienkauf