11.06.2019

Neuer Fachbeitrag zum Immobilienrecht: Die vom Verkäufer noch bewohnte Immobilie

Im Normalfall wird im notariellen Kaufvertrag vereinbart, dass die Übergabe des Hauses oder der Wohnung mit Zahlung des Kaufpreises stattzufinden hat. Es kann jedoch vorkommen, dass beide Vertragsparteien auch ein Interesse daran haben, dass der Verkäufer die Immobilie über die Beurkundung und den Zahlungstermin hinaus noch nutzen kann. Dies ist zum Beispiel im Interesse des Käufers, wenn er ebenfalls noch etwas Zeit benötigt, um den Umzug in das neue Heim zu organisieren.

Daher gibt es die Möglichkeit, die Zahlung des Kaufpreises vorzuziehen und dem Verkäufer weiterhin ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht einzuräumen. Entsprechende Regelungen im notariellen Kaufvertrag können hierbei den Käufer absichern, zum Beispiel was die regelmäßige Zahlung der vereinbarten Nutzungsentschädigung oder das Einhalten des vereinbarten Räumungs- bzw. Übergabetermins betrifft.

Wie dies aussehen kann, erklärt Notarin Sonja Reiff in einem neuen Fachbeitrag zum Immobilienrecht auf unserer Kanzleihomepage:

https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/der-immobilienkauf-die-vom-verkaeufer-noch-bewohnte-immobilie/