20.10.2015

Immobilienkauf von unverheirateten Paaren

Die „wilde Ehe“, das Zusammenleben von Paaren und Familien ohne Trauschein, ist in unserer modernen Gesellschaft nichts Ungewöhnliches mehr. Vor dem Gesetz macht es jedoch vielfach einen Unterschied, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Unter anderem betrifft dies auch das Immobilienrecht, insbesondere wenn unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben oder ein gemeinsames Eigenheim bauen möchten.

Während beim verheirateten Paar – sofern nicht anders vereinbart – automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt und damit z.B. eine gemeinsam erworbene Immobilie zum Eigentum beider Partner wird, müssen unverheiratete Paare aktiv für Rechtssicherheit sorgen und die Eigentumsverhältnisse regeln.

Denn hier gehört eine gemeinsam erworbene Immobilie nicht automatisch beiden Partner. So ist zum Beispiel entscheidend, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, nicht wer wieviel zum Erwerb oder zum Bau des Hauses beigetragen hat.

Warum unverheiratete Paare unbedingt frühzeitig, schon beim Kauf der Immobilie, die Eigentumsverhältnisse regeln sollten und wie dies möglich ist, z.B. durch Eintrag ins Grundbuch, Bruchteilsgemeinschaft oder die Gründung einer GbR, erfahren Sie in einem aktuellen Fachbeitrag auf unserer Kanzlei-Homepage:

Hauskauf und Immobilienerwerb von unverheirateten Paaren

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Tag-It: Immobilienkauf, unverheiratete Paare, Immobilienrecht, Grundbucheintrag, Grundstück, Bruchteilsgemeinschaft