19.09.2022

Hinweise zur Immobilienschenkung und lebzeitigen Übertragung von Immobilien

Gerade aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen. Steuerfreibeträge lassen sich so ausschöpfen und das Familienerbe erhalten. Gleichzeitig sind viele Aspekte zu beachten, zum Beispiel, wenn der Schenkende die Immobilien weiterhin nutzen möchte, oder für den Fall einer Scheidung des Beschenkten.

Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten muss in Deutschland zwingend von einem Notar beurkundet werden. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um entsprechende Vereinbarungen zu treffen und ggf. auch gleich im Grundbuch eintragen zu lassen.

Meist ist es auch sinnvoll, im Vorfeld einer Immobilienschenkung oder Immobilienübertragung die steuerlichen Aspekte eingehend mit einem Steuerberater zu besprechen.

Wenn Sie als Schenkender die Immobilie weiterhin bewohnen möchten oder Mieteinkünfte hieraus beziehen, ist es wichtig, sich ein Wohnrecht bzw. ein weiterreichendes Nießbrauchrecht einräumen zu lassen. Damit sichern Sie sich ab, denn auch das Verhältnis zu den beschenkten Kindern oder deren Lebensumstände können sich ändern.

Zusätzliche Sicherheit bietet der Vorbehalt von Rücktrittsrechten, z.B. für den Fall der Insolvenz, der Geschäftsunfähigkeit oder eines Vorversterbens des Beschenkten. Für den langfristigen Erhalt der Familienimmobilie sind auch Aspekte in Bezug auf Ehe, Scheidung, Zugewinnausgleich oder die Pflichtteilsansprüche des beschenkten Kindes von Bedeutung. Vieles lässt sich hier gestalten. Es muss jedoch gemacht werden.

In einem Fachbeitrag geht Notarin Bettina Selzer auf all diese Aspekte ein und bietet Ihnen einen verständlichen Überblick.

Fachbeitrag lesen: Die lebzeitige Übertragung von Immobilien oder auch Immobilienschenkung

Zusätzliche Erläuterungen und Begriffserklärungen zum Thema Immobilien und Erbe finden Sie in unseren Notar-Lexikon.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema Immobilien und den Leistungen unseres Notarbüros in diesem Bereich: https://www.immobilien-notar.info

Homepage unserer Kanzlei: https://www.selzer-reiff.de

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Immobilienkauf und Immobilienrecht:

https://www.immobilien-notar.info/faq-haeufig-gestellte-fragen/

 

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