22.08.2019

Die Güterstandsschaukel: Legal Vermögensausgleich und Steuervorteile in einer Ehe schaffen

Das Vermögen in einer Ehe ist nicht immer gleich verteilt. Gerade bei größeren Vermögen und Immobilienbesitz kann dies bei der Übertragung durch Schenkung oder Erbschaft zu steuerlichen Nachteilen führen. Mithilfe der sogenannten Güterstandsschaukel kann ein Vermögensausgleich geschaffen werden und steuerliche Freibeträge lassen sich besser ausschöpfen.

Denn bei der Übertragung von Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft werden in der Regel Steuern fällig. Ausgenommen hiervon sind Freibeträge, die je nach Beziehungsstatus und Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfallen.

Bei größeren Vermögen und Immobilienbesitz werden diese Freibeträge jedoch regelmäßig überschritten. Ist das Vermögen innerhalb der Ehe ungleich verteilt, können die Freibeträge zudem nicht voll ausgeschöpft werden.

Hier eröffnet ein Güterstandswechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung die Möglichkeit, von der Schenkungssteuer befreit einen Vermögensausgleich durch den dann fälligen Zugewinnausgleich zu schaffen. Um erbrechtliche Nachteile zu vermeiden, können Sie nach dem Vermögensausgleich mit einem notariellen Ehevertrag von der Gütertrennung erneut in die Zugewinngemeinschaft wechseln. Daher auch der Name Güterstandsschaukel.

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2005 die Güterstandsschaukel anerkannt. Folglich kann sie als Instrument für den Vermögensausgleich in der Ehe legal genutzt werden. Bedingung ist allerdings, dass es tatsächlich zu einer Durchführung und Abwicklung der Vermögensübertragung kommt und es sich nicht nur um ein Scheingeschäft handelt.

In einem neuen Fachbeitrag auf der Homepage unseres Notarbüros informieren wir Sie ausführlicher über die Vorteile und Möglichkeiten der Güterstandsschaukel in der Vermögens- und Nachlassregelung:

Ratgeber Erbe und Erbschaftssteuer: Die Güterstandsschaukel