07.09.2021

Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

Exklusivitätsvereinbarungen sind beim gewerblichen Immobilienkauf ein oft genutztes Mittel, um vorab die Eignung der Immobilie prüfen zu können. Denn bevor sich ein gewerblicher Käufer dazu entschließt, eine Immobilie zu kaufen, wird er in der Regel prüfen wollen, ob die Immobilie für seine Zwecke überhaupt geeignet ist.

Um die rechtlichen, steuerlichen und baurechtlichen Risiken im Rahmen einer sogenannten Due Diligence besser abschätzen zu können, fordert er vom Verkäufer die Unterzeichnung einer Exklusivitätsvereinbarung oder eines Letter of Intent (L.O.I.).

Der Verkäufer darf die Immobilie innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne nicht an einen Dritten verkaufen. Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung durch parallele Verhandlungen mit Dritten droht dem Verkäufer Schadensersatz.

Dieses Vorgehen ist üblich und beim gewerblichen Immobilienverkauf oftmals unumgänglich. Doch auch der Verkäufer sollte darauf achten, dass seine Interessen gewahrt bleiben.

Geheimhaltungspflichten sind selbstverständlich. Weiterhin sollte der Verkäufer darauf achten, dass er vom potentiellen Käufer einen belastbaren Nachweis über dessen Liquidität erhält. Bestenfalls wird der Kaufpreisanspruchs bereits zu Beginn des Prüfungsverfahrens durch eine Bankbürgschaft gesichert. Auch sollte geklärt sein, wer die Rechtsanwaltskosten des Verkäufers trägt, wenn der Kaufinteressent sich gegen einen Kauf der Immobilie entscheidet.

Ausführlichere Informationen bietet Ihnen der Fachbeitrag auf unserer Kanzleihomepage:

Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf