24.06.2020

Besser gut beraten lassen: Seniorenrecht und notarielle Vorsorge für Senioren

Übertragung von Immobilien, General- und Vorsorgevollmachten mit Betreuungsverfügungen und die rechtzeitige Regelung des Nachlasses: Wenn wir älter werden, stellen sich viele Fragen zur Vorsorge und Nachlassregelung. Wie unsere Notare Sie hierbei unterstützen, erklärt Notarin Sonja Reiff in einem neue Fachbeitrag auf unserer Kanzleihomepage.

  • Wie kann ich für mich vorsorgen und festlegen, welche Behandlungen im Krankheitsfall erfolgen sollen oder aber zu unterlassen sind?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament eindeutig ist und es nicht zu Erbstreitigkeiten kommt?
  • Wie kann ich mein Vermögen möglichst steuerfrei auf die nächste Generation übertragen und mich gleichzeitig absichern, so dass ich zum Beispiel meine selbst bewohnte Immobilie weiter nutzen kann?
  • Übertrage ich Vermögen bereits zu Lebzeiten oder erst durch ein Testament beim Erbfall?
  • Und wie regele ich meinen Nachlass, so dass es später keinen Streit in der Familie gibt?

Unsere Notare sind bei all diesen Fragen Ihr optimaler Ansprechpartner. Von Amts wegen beschäftigen wir uns regelmäßig mit den wesentlichen Fragestellungen im Erbrecht und Seniorenrecht.

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt dürfen unsere Notare Ihren Willen auch notariell beurkunden. Zudem können wir Ihre Testamente und Vollmachten im zentralen Register der Notarkammer registrieren lassen. Dies schafft zusätzliche Rechtssicherheit, vereinfacht die Umsetzung und kann im Erbfall erhebliche Kosten sparen.

Erfahren Sie mehr:

Fachbeitrag Seniorenrecht und notarielle Vorsorge für Senioren lesen

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