02.04.2015

Zentrales Vorsorgeregister feiert 10. Geburtstag

Das zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer unterstützt die mit Betreuungsverfahren befassten Gerichte und ist zentrale Anlaufstelle, wenn es um das rechtssichere Auffinden von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geht. Vor 10 Jahren, mit Wirkung zum 1. März 2005, trat die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister in Kraft und übertrug der Bundesnotarkammer den staatlichen Auftrag zum Registerbetrieb.

„Inzwischen sind rund 2,7 Millionen Vorsorgeurkunden registriert. Pro Jahr kamen zuletzt rund 400.000 neue Registrierungen hinzu. Etwa neun von zehn Registrierungen stammen von Notarinnen und Notare, die sie im Auftrag ihrer Mandantschaft vornehmen. Drei Viertel der registrierten Vorsorgeinstrumente beinhalten auch eine Patientenverfügung. Jedes Jahr erreichen das Zentrale Vorsorgeregister mehr als 200.000 Anfragen von Betreuungsgerichten.“ Die Bundesnotarkammer zieht in einer aktuellen Pressemeldung anlässlich des 10. Jahrestages seit Inkrafttreten der Verordnung Bilanz und betont, dass das Zentrale Vorsorgeregister eine große Erfolgsgeschichte sei.

Neben dem Registerbetrieb kümmert sich das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer auch beständig darum, die Bedeutung einer frühzeitigen Vorsorge für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit in einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Denn noch immer findet dieses Thema in der breiten Öffentlichkeit wenig Beachtung. Dabei ist die Vertretung des eigenen Willens mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung keinesfalls nur für ältere Menschen wichtig. Auch Jüngere sollten sich frühzeitig hiermit beschäftigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, umso mehr, wenn zum Beispiel die Familiengründung oder der Erwerb einer Immobilie anstehen.

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