19.02.2015

Zentrales Testamentsregister: Hessen als sechstes Bundesland vollständig überführt

Mit dem zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer soll sichergestellt werden, dass nach dem Ableben der tatsächliche Wille einer verstorbenen Person auch umfassend umgesetzt wird. Das Testamentsregister ist für alle erbfolgerelevanten Urkunden (z.B. Erbverträge und Testamente) konzipiert, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen und enthält deren Verwahrdaten (z.B. Angaben zur verwahrenden Stelle). In jedem Sterbefall wird es darauf geprüft, ob solche Verwahrangaben speziell für die verstorbene Person vorliegen.

Nachlassverfahren können hierdurch wesentlich schneller durchgeführt werden. Ein wichtiger Teil beim Aufbau des zentralen Testamentsregisters ist auch, die bisherigen Dokumente bzw. deren Verwahrungsangaben zusammenzuführen.

Wie die Bundesnotarkammer in einer Pressemeldung vom 15.11.2014 bekanntgab, ist nun auch das Testamentsverzeichnis des Bundeslandes Hessen vollständig in den Datenbestand überführt worden. Insgesamt wurden damit bereits rund 1.250 Standesämtern angefragt und etwa 3 Mio. Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden (sog. „gelbe Karteikarten“) und ca. 1,4 Mio. Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder (sog. „weiße Karteikarten“) abgeholt und digital erfasst. Der Datenbestand umfasst nun die Angaben von Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Hessen. Aktuell werden die rund 400 Standesämter aus Nordrhein-Westfalen überführt. Die Testamentsverzeichnisüberführung schreite somit planmäßig voran.

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