19.08.2014

Wofür benötige ich einen Notar?

Was genau macht ein Notar und für welche Rechtsgeschäfte benötige ich den Notar?

Der Notar steht als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsentscheidungen zur Verfügung. Er ist zuständig für die Beurkundung von Verträgen und die Beglaubigung von Unterschriften.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch für andere Rechtsgeschäfte kann die Beurkundung durch einen Notar sinnvoll sein.

Typischerweise erforderlich oder empfehlenswert ist das Hinzuziehen eines Notars in den Bereichen Immobilien, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung sowie im Wirtschaftsleben. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation.

Beispiele für die Tätigkeitsfelder des Notars sind unter anderem:

Immobilienkauf, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoption, Testament und Erbvertrag, Nachlassverteilung, Schenkungsvertrag, Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft wie GmbH, UG, AG und oHG, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Einen umfassenderen Überblick über die Tätigkeiten des Notars finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter:

http://www.bundesnotarkammer.de/Notar/Taetigkeiten/index.php