07.11.2018

Unser Notarlexikon bringt es auf den Punkt

Von A wie Abgeschlossenheitsbescheinigung bis Z wie Zwangsvollstreckungsunterwerfung: Mit dem Notarlexikon auf unserer Kanzleihomepage finden Sie ein neues Informationsangebot, das Sie kurz und verständlich über wichtige Fachbegriffe und Sachverhalte aufklärt.

Denn viele Rechtsgeschäfte sind in Deutschland nur unter Mitwirkung eines Notars möglich. Hierbei ist der Notar – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – zur Unparteilichkeit gegenüber allen Vertragspartnern verpflichtet. Er ist damit eine Art staatlich verordneter Verbraucherschützer, der aufgrund seiner Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber dem unerfahrenen Bürger auch bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften dessen Recht sichert.

Natürlich beraten wir Sie als Notare auch in Vertragsangelegenheiten, bei denen eine notarielle Mitwirkung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier bringen wir unsere Rechtserfahrung in eine verlässliche Vertragsgestaltung mit ein. Besonders sinnvoll kann dies z.B. bei der Errichtung eines rechtsgültigen Testaments oder bei Vorsorgefragen sein.

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Wir laden Sie ein: Stöbern Sie in unserem Notarlexikon.