16.11.2021

Übergabevertrag: Schenkung und lebzeitige Übertragung von Immobilienvermögen

Nicht nur bei sehr großen Vermögen ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoll, Vermögen bereits zu Lebzeiten der Eltern auf ihre Kinder zu übertragen. Wenn Immobilien vererbt werden, sind die vorhandenen Steuerfreibeträge schnell erschöpft. Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge jedoch mehrfach in Anspruch genommen werden, denn sie entstehen alle 10 Jahre neu.

Die Übertragung einer Wohnung oder eines Wohnhauses im Wege der Schenkung von den Eltern an die Kinder muss notariell beurkundet werden. Sie erfolgt im Rahmen eines sogenannten Übertragungs- oder Überlassungsvertrages. Man spricht auch von einer Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Wird Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, sind in den allermeisten Fällen jedoch finanzielle und juristische Einzelheiten individuell zu berücksichtigen. Eine ausführliche Beratung durch den Notar ist hier dringend zu empfehlen, damit die Interessen beider Vertragsparteien ausreichend berücksichtigt werden!

Dies gilt in besonderem Maße, wenn es sich bei der zu übertragenden Immobilie um das selbstgenutzte Wohnhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung der Eltern handelt.

  • Welche Nutzungsmöglichkeiten und Rechte sollten den Eltern nach der Übertragung eingeräumt werden? Erhalten Sie ein Wohnungsrecht oder ein umfassenderes Nießbrauchrecht?
  • Sollten gegebenenfalls Rückübertragungsrechte im Grundbuch festgeschrieben werden, um einem Verlust der Immobilie durch Verkauf ohne Zustimmung, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Vorversterbens, Geschäftsunfähigkeit oder Scheidung der Kinder vorzubeugen?
  • Wie verhält es sich mit vorhandenen Darlehensverpflichtungen und Grundschulden sowie den damit verbundenen Haftungsfragen?
  • Welche Auswirkungen soll die Immobilienübertragung zu Lebzeiten auf die Pflichtteilsanrechnung haben?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen bietet ein neuer Fachbeitrag auf unserer Kanzlei-Homepage:

Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder