29.01.2014

Kapitalgesellschaften im Fokus: Die GmbH-Gründung

Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt zur Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Checkliste zur GmbH-Gründung.

Pressemeldung – Frankfurt, 29. Januar 2014 – Eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), denn sowohl Gründungsaufwand als auch erforderliches Stammkapital bei der Gründung einer GmbH sind überschaubar. Als Kapitalgesellschaft kann die GmbH als juristische Person eigenständig Rechtsgeschäfte tätigen und das Vermögen der Gesellschafter ist vom Vermögen der Gesellschaft getrennt. Anders als bei Personengesellschaften wie GbR, oHG oder e.K. haften die Gesellschafter der GmbH also nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen für das Unternehmen. Damit die Gründung einer GmbH reibungslos und schnell klappt, sind im Vorfeld ein paar Dinge zu beachten. Bettina Schmidt, Anwältin im Wirtschaftsrecht und bestellter Notar in Frankfurt am Main, hat speziell hierzu wesentliche Informationen auf der Kanzlei-Homepage zusammengestellt.

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) folge grundsätzlich einem einheitlichen Muster, so Notarin Bettina Schmidt. Zuerst sind die Gesellschafter und deren Beteiligungsverhältnisse sowie Geschäftsführer und der Namen der Gesellschaft festzulegen. Hieraufhin ist der Entwurf des GmbH-Vertrages zu erstellen, wobei ein Beratungsgespräch beim Notar zur Vertragsgestaltung und eine Beratung mit dem Steuerberater bezüglich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Einstufung anzuraten ist. Als nächstes sollte mit der zuständigen IHK abgeklärt werden, ob gegen die Firma oder den Geschäftsgegenstand Bedenken bestehen. Anschließend erfolgt die Beurkundung der GmbH, danach die Einzahlung der Stammeinlage durch die Gesellschafter sowie die Vornahme der Handelsregisteranmeldung mit notarieller Beglaubigung der Unterschriften aller Geschäftsführer. Gegebenenfalls sind nun weitere Genehmigungen und Unterlagen zu beschaffen, die für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes der GmbH notwendig sind.

Wichtig ist, dass die GmbH als solche erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister entsteht. Wann diese erfolgt, hängt zum einen vom Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen durch den Notar bei Gericht (= Anmeldung), zum anderen von der Bearbeitungsdauer bei Gericht ab. Der Notar kann die Einreichung erst vornehmen, wenn ihm alle erforderlichen Erklärungen und Unterlagen von Beteiligten und Behörden vorliegen sowie das Stammkapital wie vorgesehen eingezahlt ist.

Weitere Informationen zur GmbH-Gründung und eine kostenlose Checkliste finden Sie unter:

http://www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/gesellschaftsrecht/281-checkliste-gmbh-gruendung.html

Weitere Informationen zum Angebot der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei im Wirtschaftsrecht finden Sie unter:

http://www.schmidt-kollegen.com/rechtsgebiete/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-gesellschaftsrecht.html

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