27.06.2019

Neuer Fachbeitrag zum Erbrecht: Erben und Vererben in der Patchwork-Familie

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland orientiert sich nach wie vor am traditionellen Familienbild, in dem das Paar dauerhaft verheiratet zusammenbleibt. Sie ist daher in vielen Fällen für Patchwork-Familien nicht geeignet. Sie können die Erbfolge jedoch durch die Abfassung eines Testaments oder eines Erbvertrages nach Ihren individuellen Bedürfnissen regeln.

Für Patchwork-Familien ist dies eine gute, in vielen Fällen sogar dringend anzuratenden Lösung. Gerade wenn beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen und Vermögen, wie Immobilienbesitz, in eine neue Ehe miteinbringen, ergeben sich häufig Nachlassfolgen, die nicht im Sinne der Beteiligten sind.

So können die leiblichen Kinder unter Umständen einen Großteil ihres Erbes verlieren. Oder der Partner muss  im Todesfall aus dem gemeinsamen Haus bzw. der gemeinsamen Wohnung ausziehen, sofern er sich nicht mit den leiblichen Kindern des Verstorbenen über das Erbe einigen kann.

Findet die neue Partnerschaft ohne Trauschein statt, so besteht nach der gesetzlichen Erbfolge gar kein Anspruch auf ein Erbe.

Wenn Sie Ihren Nachlass in einer Patchwork-Familie optimal regeln möchten, gilt es eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Notare beraten Sie hierbei und helfen Ihnen, Ihren tatsächlichen Willen in einem rechtsicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten.

In einem neuen Fachbeitrag auf unserer Kanzleihomepage geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die besonderen Probleme beim Erben und Vererben in der Patchwork-Familie:

Erben und Vererben in der Patchwork-Familie