05.06.2018

Informationen zur Auflösung und Löschung einer GmbH

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland und genießt nicht zuletzt aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben ein hohes Ansehen. Gründung, Betrieb und Schließung einer GmbH unterliegen bestimmten Formvorgaben, die eingehalten werden müssen.

In einem neuen Merkblatt auf unserer Kanzlei-Homepage geben wir Ihnen einen Überblick über den Prozess, der zur Schließung einer GmbH notwendig ist.

https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/downloads-checklisten/

Grundsätzlich lässt sich dieser in drei Phasen einteilen:

  1. Auflösung
  2. Liquidation
  3. Löschung

Kurz zusammengefasst:

Die Auflösung der GmbH erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und muss dann beim Handelsregister angemeldet werden. Hierzu ist der Antrag bei einem Notar zu unterschreiben, der ihn elektronisch ans Handelsregister weiterleitet.

Ist dies erledigt, folgt die Liquidationsphase. Der Gesetzgeber sieht bis zur endgültigen Löschung der GmbH ein Sperrjahr vor. Die Auflösung der GmbH ist zusammen mit einem Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Erforderliche Abwicklungsmaßnahmen wie der Ausgleich von Forderungen und die Verteilung des Gesellschaftsvermögens sind durchzuführen.

Nach Durchführung der Liquidation und Ablauf des Sperrjahres kann nun die Löschung der GmbH beim Handelsregister beantragt werden. Auch dies erfolgt in notariell beglaubigter Form. Bücher und Schriften der Gesellschaft sind anschließend für eine Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.

Wenn Sie Unterstützung bei der Schließung einer GmbH benötigen, sprechen Sie uns gerne an.