11.10.2016

Informationen zum Immobilienkaufvertrag

Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag besiegelt. Der Notar unterstützt Verkäufer und Käufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung.

In Deutschland besteht bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften Notarpflicht. Das heißt, ein Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag muss immer von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden. Andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsgültig.

Warum der Gesetzgeber dies vorsieht, wie der Notar Käufer und Verkäufer von Immobilien unterstützt und worauf man achten muss, erkläre ich ausführlicher in einem neuen Fachartikel auf der Homepage unserer Kanzlei. Klicken Sie doch einmal rein:

Informationen zum Immobilienkaufvertrag