12.05.2016

Immobilienrecht, Erbrecht, Mietrecht: Zur Situation bei Tod des Lebensgefährten bei unverheirateten Paaren

Die Ehe als Voraussetzung bzw. Regelform für das Zusammenleben von Paaren verliert an Bedeutung. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Während im alltäglichen Leben kaum mehr Unterschiede oder Einschränkungen existieren, ändert sich jedoch die Situation beim Tod eines Partners.

Ein Fachartikel auf der juristischen Redaktion von anwalt.de beleuchtet dies nun für das Immobilienrecht bzw. Erbrecht: Darf der Partner des Verstorbenen weiter in der gemeinsamen Mietwohnung oder im Eigenheim wohnen bleiben? Oder ist man ohne Trauschein zum Auszug gezwungen?

Hier gibt es sehr wohl große Unterschiede zwischen Ehepaaren und nichtehelichen bzw. unverpartnerten Lebensgemeinschaften, insbesondere wenn für die individuelle Situation keine rechtliche Vorsorge getroffen wurde. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stammt aus Zeiten, in denen Verheiratet sein selbstverständlich war.

Hier geht’s zum Artikel:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/immobilie-nach-tod-des-lebensgefaehrten-bewohnen-muss-ich-ausziehen_078160.html

Tag-It: Immobilienrecht, Erbrecht, Wohneigentumsrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Notar, Rechtsanwalt, Ehe, Lebenspartnerschaft, Leben ohne Trauschein, Immobilienbesitz