27.01.2016

EU-Erbrechtsverordnung vereinheitlicht europäisches Erbrecht

Keine Seltenheit: Viele Deutsche verbringen den Ruhestand im Ausland, sei es aus finanziellen Erwägungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder aus dem Wunsch heraus, einen aktiven Lebensabend in anderer Umgebung, zum Beispiel dem eigenen „Häuschen im Süden“, zu gestalten. Im Todesfall entstanden hieraus bislang häufig schwierige erbrechtliche Probleme. Denn innerhalb der EU gab es teilweise erhebliche Unterschiede im Erbrecht. Dies soll die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) ändern.

Nach Angaben des Haufe-Verlages dürfte das Thema in Deutschland ca. 550.000 Fälle mit einem Vermögen von weit über 100 Milliarden Euro betreffen. Grund genug für den Verlag, die EU-Erbrechtsverordnung als Top-Thema in einer aktuellen Artikelserie näher zu beleuchten.

Die EU-Erbrechtsverordnung betrifft demnach vor allem die drei großen Regelungsbereiche: Vereinheitlichung der Anwendung formellen und materiellen Rechts, Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses und EU-weite Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und sonstigen Titeln.

In einzelnen Kapiteln wird deren Auswirkung anhand konkreter Fragestellung dann näher vorgestellt:

  • Recht des gewöhnlichen Aufenthaltes ist für länderübergreifenden Erbfälle maßgeblich
  • Rechtswahl des Erblassers
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Wichtige Besonderheiten für letztwillige Verfügungen.

Hier können Sie das Top-Thema zur EU-Erbrechtsverordnung auf Haufe.de einsehen.

Tag-It: EU-Erbrechtsverordnung, Erbrecht, Notar, Notariat, EU, leben im Ausland, Erben, Testament