06.09.2018

Ehevertrag: Neue Checkliste und Hinweise für Unternehmer/innen

Frisch verliebt und voller Begeisterung zum Traualtar: Wenn die Hochzeit kurz bevorsteht, mag für manchen der Gedanke an einen Ehevertrag irritierend sein. Tatsache ist jedoch, dass allein im Jahr 2017 in Deutschland 153.501 Ehen geschieden wurden. Und nicht immer sind die eherechtlichen Vorgaben des BGB der individuellen Situation angemessen. Hier kann ein Ehevertrag sinnvoll oder sogar dringend angeraten sein.

Besonders empfiehlt sich ein Ehevertrag für Unternehmerinnen oder Unternehmer. Im Falle einer Scheidung kann sonst sogar der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein. Woran das liegt und worauf Sie achten müssen, erklären wir in einem neuen Fachbeitrag auf unserer Kanzlei-Homepage:

Der Ehevertrag eines Unternehmers/einer Unternehmerin

Aber auch in anderen Fällen kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein. Beispiele hierfür sind:

  • die Eheschließung mit einem ausländischen Partner, um zumindest die Rechtsgrundlage für den Fall der Trennung zu klären,
  • wenn die künftigen Ehepartner sehr unterschiedliche Vermögen besitzen,
  • oder beim Wunsch der Ehepartner nach größtmöglicher finanzieller Unabhängig, zum Beispiel, wenn zum Zeitpunkt der Heirat Kinderwunsch und Berufsfindung bereits abgeschlossen sind.

Es ist ratsam frühzeitig vorzusorgen, um die Folgen einer möglichen Trennung für beide Seiten sinnvoll und fair zu gestalten. Denn niemand weiß, was in zehn oder zwanzig Jahren ist und gerät die Ehe erst in Schieflage oder befindet man sich bereits mitten in einem „Rosenkrieg“, ist dies oft schwierig. Hier wirkt der Ehevertrag wie eine Versicherung für die Ehe.

Da ein Ehevertrag gewichtige wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben kann, muss er nach deutschem Recht zwingend von einem Notar beurkundet werden. Dies hat der Gesetzgeber in § 1410 BGB festgelegt. Es soll damit sichergestellt werden, dass jeder Partner umfassend über Vorteile und Risiken aufgeklärt ist sowie die gewünschten Regelungen in einem rechtssicheren Vertragsdokument niedergeschrieben sind.

Für die Vorbereitung zum Notar-Termin bieten wir Ihnen auf unserer Kanzlei-Homepage eine neue Checkliste „Ehevertrag“ zum Download an:

https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/downloads-checklisten/