10.10.2014

Die Bundesnotarkammer informiert: Wissenswertes zum Immobilienkauf

Kaufpreisfälligkeit, Besitz, Nutzen, Lasten, Eigentumsübergang, Kreditsicherheit und Besonderheiten bei Wohnungskauf: Der Kauf einer Immobilie, sei es nun ein Haus als freistehendes Eigenheim, die Eigentumswohnung oder auch der Erwerb von Gewerbeimmobilien zur Eigennutzung oder als Investitionsobjekt stellt für viele Menschen eine langfristige Investition von ganz besonderer Tragweite dar und wirft viele Fragen auf. Gute Informationen und Beratung sind wichtig, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die Bundesnotarkammer (BNotK) widmet diesem Thema daher auch einen eigenen Bereich auf ihrer Internetseite, in dem sie detaillierter auf die einzelnen Punkte eingeht.

Wann zum Beispiel ist der Kaufpreis beim Hauskauf fällig, welche Genehmigungen sollten vorher vorliegen und was hat es mit dem „Eigentumsvorbehalt“ auf sich? Wie verhält es sich mit Erträgen sowie Lasten beim Haus- und Grundstückskauf, ab welchem Zeitpunkt gehen diese auf den neuen Eigentümer über? Welche Formen der Kreditsicherheiten sind gebräuchlich und was genau verbirgt sich hinter Begriffen wie Grundschuld, Hypothek und Recht auf Verpfändung? Augen auf beim Wohnungskauf: Denn in der Regel erwirbt der Käufer hier nicht nur die eigentliche Wohnung sondern auch Anteile an Haus und Grund, verbunden mit entsprechenden Rechten und Pflichten, die per Gesetz im Allgemeinen und im Detail durch die Eigentümerversammlung geregelt werden.

Über diese allgemeinen Informationen hinaus bietet der Notar vor Ort wertvolle Hilfestellung, nicht nur bei der Beurkundung von Kaufverträgen von Immobilien sondern auch als unabhängiger Berater in Vertragsfragen.

Weitere Informationen:
Wissenswertes zum Immobilienkauf

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