16.11.2015

Das Behindertentestament

Behinderte Kinder sind häufig auf Hilfe und Sozialleistungen angewiesen, so dass der Sozialhilfeträger im Erbfall auch auf den Erbteil oder Pflichtteil des Kindes zugreifen kann. Die Eltern wollen jedoch zum einen ihr Kind auch über ihren Tod hinaus versorgt wissen und zum anderen das Familienvermögen erhalten.

Wie diese Ziele erreicht werden können und welche Gestaltungsmöglichkeiten es für das Behindertentestament gibt, erläutert ein neuer Fachartikel auf unserer Kanzlei-Homepage: Das Behindertentestament.