29.01.2015

Bundesregierung beschließt Aktienrechtsnovelle

Am 7. Januar 2015 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AktG (Aktienrechtsnovelle 2014) beschlossen. Hierdurch sollen insbesondere die Beteiligungsstrukturen nicht börsennotierter Unternehmen transparenter werden, als Maßnahme zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche, wie der Otto Schmidt-Verlag in einem aktuellen Beitrag zum Thema beschreibt.

Den Behörden soll so im Rahmen von Ermittlungen bei Geldwäschedelikten die Feststellung der Identität der Aktionäre erleichtert werden. Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass nicht börsennotierte Gesellschaften Inhaberaktien zukünftig nur ausgeben dürfen, wenn der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen und die Sammelurkunde über die Aktien bei einer regulierten Stelle hinterlegt wird (sog. „Immobilisierung“ der Inhaberaktie).

Den gesamten Beitrag mit einer ausführlichen Kommentierung des Gesetzesentwurfes finden Sie hier.

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