12.06.2014

Aktuelle Informationen zur Patientenvorsorgevollmacht

Wichtig auch für jüngere Menschen: Patientenvorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die aktuelle Gesetzeslage schreibt Ärzten vor, dass sie in jedem Fall alles Mögliche für die Lebenserhaltung des Patienten unternehmen. Gleichzeitig hat jeder Bürger das Recht, über Behandlungsmethoden und gesundheitliche Angelegenheiten im Rahmen der geltenden Gesetze selbst zu entscheiden. Doch wie verhält es sich nun, wenn der Patient selbst keine Entscheidung mehr treffen kann, weil er beispielsweise dauerhaft im Koma liegt oder irreparable Hirnschäden erlitten hat?

Mit der Patientenverfügung und Patientenvorsorgevollmacht kann jeder frühzeitig Vorsorgen, damit der eigene Wille auch in einem solchen Fall berücksichtigt wird. Während in der Patientenverfügung der Wunsch des Patienten für die Durchführung oder Unterlassung bestimmter medizinscher Behandlungsmethoden schriftlich festgeschrieben wird, kann mit einer Patientenvorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die als Bevollmächtigte zum Vertreter des Willens wird.

Ausführlichere Informationen zu diesem wichtigen Thema habe ich in einem Fachbeitrag auf unserer Kanzleihomepage für Sie zusammengestellt:

Warum eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte